Erschienen in:
23.11.2023 | Milnacipran | Info Pharm
Festbetrag für Milnacipran und Desvenlafaxin
verfasst von:
Redaktion Facharztmagazine
Erschienen in:
InFo Neurologie + Psychiatrie
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Ausgabe 11/2023
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Auszug
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Produkte Desveneurax® (Desvenlafaxin) und Milnaneurax® (Milnacipran) zum 1. Oktober 2023 in eine Festbetragsgruppe der Stufe 2 für selektive Serotonin-Noradrenalin-Wiederaufnahme-Inhibitoren in oralen Darreichungsformen eingegliedert. Der angestrebte Festbetrag für Desvenlafaxin liege jedoch unter den Herstellungskosten, wie der Hersteller neuraxpharm mitteilt. Daher sei es wirtschaftlich nicht realisierbar, den Preis auf das Niveau anderer Festbetragsarzneimittel zu senken, da dies die Fähigkeit von neuraxpharm zur Bereitstellung hochwertiger Generika sowie innovativer Arzneimittel gefährden würde. Um die Versorgung mit Desvenlafaxin dennoch weiterhin zu gewährleisten, hat sich neuraxpharm entschlossen, das Produkt nicht vom Markt zu nehmen. Ein Folge der G-BA-Entscheidung ist allerdings, dass Patientinnen und Patienten künftig eine höhere Zuzahlung leisten müssen. …