Erschienen in:
02.09.2019 | Kontroverse
Forschung im Maßregelvollzug – Pro
verfasst von:
Univ. Prof. Dr. med. Jürgen L. Müller
Erschienen in:
Ethik in der Medizin
|
Ausgabe 3/2019
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Auszug
Ob im Maßregelvollzug geforscht werden soll, muss oder ob dies gänzlich verzichtbar ist, hängt ganz wesentlich davon ab, wie man den Maßregelvollzug und dessen Zwecksetzung begreift: Sieht man ihn überwiegend als Strafe, so ist Forschung entbehrlich. Die normativ gesetzte Strafe wird irgendwann ablaufen, dazu braucht es keine Forschungsergebnisse. Sieht man in dieser Maßregel überwiegend den Zweck der Sicherung und des Schutzes der Öffentlichkeit vor weiteren Straftaten, so kann eine 100-prozentige Sicherheit ohnehin dann am besten gewährleistet werden, wenn niemand entlassen, auch niemand gelockert wird. Sieht man allerdings den Maßregelvollzug, insbesondere die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, überwiegend darin begründet, die Therapie der zur Unterbringung führenden Störung herbeizuführen und das Risiko weiterer störungsbedingter Straftaten dadurch zu reduzieren, so ist eine empirische Grundlage für die Einschätzung der Gefährlichkeit, die diagnostische Beurteilung der zugrunde liegenden Störung, die Bewertung der mit der diagnostizierten Störung verbundenen Gefährlichkeit sowie die Rückfallreduktion durch wirksame und angemessene Behandlungsmaßnahmen unverzichtbar. …